Doppelter Pukelsheim soll’s richten
Die korrekte Abbildung des Wählerwillens ist ein urdemokratisches Problem, das nie endgültig gelöst werden kann: Für jedes System gibt es ein Dafür und ein Dawider. Seit das Bundesgericht festgestellt hat, dass das Proporzwahlrecht verbunden mit zu kleinen Wahlkreisen zu Ungerechtigkeiten führt, lösen historisch gewachsene Wahlsysteme in der Schweiz Diskussionen aus. Etliche Kantone und Städte haben inzwischen ihr Wahlsystem angepasst, aber ausgerechnet die Urdemokraten in der Zentralschweiz tun sich schwer, gerechtere Methoden einzuführen.
Das Problem: Sind in einem Proporzwahlsystem die Wahlkreise so klein, dass im Parlament nur zwei, drei Sitze zu besetzen sind, braucht es einen Wähleranteil von 30 bis 50 Prozent, um einen Sitz zu ergattern. Kleinere Parteien haben in solchen Wahlkreisen null Chancen. Deshalb verlangen sie jetzt — nach einem wegweisenden Entscheid des Bundesgerichts zu den Wahlkreisen in der Stadt Zürich — in den Kantonen Zug, Schwyz und Nidwalden mehr Wahlgerechtigkeit per Gericht, weil die grossen Parteien, die in diesen zu kleinen Wahlkreisen ihre Sitze praktisch auf Sicher hatten, das System nicht freiwillig ändern wollten.
Noch ungerechter sind die Einerwahlkreise im Majorzsystem, das in Grossbritannien gebräuchlich ist:
Mit Ausnahme von Luzern bilden in allen Kantonen der Innerschweiz die Gemeinden gleichzeitig auch die Wahlkreise für die Wahlen ins kantonale Parlament, das je nach dem Grosser Rat, Landrat oder ganz banal Kantonsrat heisst. Vielfach sind diese Wahlkreise Einer- oder Zweierwahlkreise – und die Verhältnisse somit durchaus vergleichbar mit dem britischen Majorzsystem. Im Kanton Uri z.B. schicken zehn von zwanzig Gemeinden nur einen Vertreter oder eine Vertreterin in den 64-köpfigen Landrat. In diesen Gemeinden wird konsequenterweise auch im Majorzsystem gewählt. Im Proporzsystem erachtet das Bundesgericht ein Quorum von 10 Prozent oder darunter als erstrebenswert – das heisst: In einem Wahlkreis müssen mindestens 10 Sitze zu vergeben sein. Dieses Kriterium erfüllen aber sowohl im Kanton Uri als auch in Ob- und Nidwalden nur je eine Gemeinde, nämlich die Hauptorte Altdorf, Stans und Sarnen. Nicht viel besser ist es in den Kantonen Schwyz und Zug: Im Kanton Zug können nur 3 von 11 Gemeinden, im Kanton Schwyz 3 von 30 Gemeinden 10 oder mehr Sitze im kantonalen Parlament beanspruchen.
Aber warum tut sich die Zentralschweiz so schwer mit der Einführung von gerechteren Wahlsystemen? Erstens verteidigen die alteingesessenen und grossen Parteien ihre Pfründe, zweitens ist der Doppelproporz neu und sein Erfinder, Friedrich Pukelsheim kommt aus dem "Grossen Kanton", was beides suspekt ist, drittens wurde das neue System zuerst in Zürich eingeführt, was ebenfalls suspekt ist. Dabei ist nicht alles schlecht, was aus Zürich kommt!
Das Problem: Sind in einem Proporzwahlsystem die Wahlkreise so klein, dass im Parlament nur zwei, drei Sitze zu besetzen sind, braucht es einen Wähleranteil von 30 bis 50 Prozent, um einen Sitz zu ergattern. Kleinere Parteien haben in solchen Wahlkreisen null Chancen. Deshalb verlangen sie jetzt — nach einem wegweisenden Entscheid des Bundesgerichts zu den Wahlkreisen in der Stadt Zürich — in den Kantonen Zug, Schwyz und Nidwalden mehr Wahlgerechtigkeit per Gericht, weil die grossen Parteien, die in diesen zu kleinen Wahlkreisen ihre Sitze praktisch auf Sicher hatten, das System nicht freiwillig ändern wollten.
Noch ungerechter sind die Einerwahlkreise im Majorzsystem, das in Grossbritannien gebräuchlich ist:
Postkarte von Charter88 (2007 mit dem New Politics Network zu Unlock Democracy fusioniert) mit dem Wahlergebnis der Wahl zum Britischen Unterhaus 2005 als Beispiel für das Missverhältnis zwischen absolutem Stimmenanteil und Mandatsverteilung bei einer relativen Mehrheitswahl (Majorzwahl)
Mit Ausnahme von Luzern bilden in allen Kantonen der Innerschweiz die Gemeinden gleichzeitig auch die Wahlkreise für die Wahlen ins kantonale Parlament, das je nach dem Grosser Rat, Landrat oder ganz banal Kantonsrat heisst. Vielfach sind diese Wahlkreise Einer- oder Zweierwahlkreise – und die Verhältnisse somit durchaus vergleichbar mit dem britischen Majorzsystem. Im Kanton Uri z.B. schicken zehn von zwanzig Gemeinden nur einen Vertreter oder eine Vertreterin in den 64-köpfigen Landrat. In diesen Gemeinden wird konsequenterweise auch im Majorzsystem gewählt. Im Proporzsystem erachtet das Bundesgericht ein Quorum von 10 Prozent oder darunter als erstrebenswert – das heisst: In einem Wahlkreis müssen mindestens 10 Sitze zu vergeben sein. Dieses Kriterium erfüllen aber sowohl im Kanton Uri als auch in Ob- und Nidwalden nur je eine Gemeinde, nämlich die Hauptorte Altdorf, Stans und Sarnen. Nicht viel besser ist es in den Kantonen Schwyz und Zug: Im Kanton Zug können nur 3 von 11 Gemeinden, im Kanton Schwyz 3 von 30 Gemeinden 10 oder mehr Sitze im kantonalen Parlament beanspruchen.
Kanton | Parlament Total Sitze |
Anzahl Gemeinden |
davon Gemeinden mit | ||
1 - 2 Sitzen | 3 - 9 Sitzen | 10 u.m. Sitzen | |||
Uri | Landrat 64 Sitze |
20 | 12 | 7 | 1 |
Schwyz | Kantonsrat 100 Sitze |
30 | 17 | 10 | 3 |
Obwalden | Kantonsrat 55 Sitze |
7 | *) | 6 | 1 |
Nidwalden | Landrat 60 Sitze |
11 | 1 | 9 | 1 |
Zug | Kantonsrat 80 Sitze |
11 | 2 **) | 6 | 3 |
*) In Obwalden hat jede Gemeinde Anspruch auf mindestens 4 Sitze.
**) In Neuheim wurden 2010 nur 2 Kandidaten aufgestellt und in stiller (!) Wahl gewählt.
Der Nidwaldner Landrat, Bildquelle: www.luzernerzeitung.ch
Aber warum tut sich die Zentralschweiz so schwer mit der Einführung von gerechteren Wahlsystemen? Erstens verteidigen die alteingesessenen und grossen Parteien ihre Pfründe, zweitens ist der Doppelproporz neu und sein Erfinder, Friedrich Pukelsheim kommt aus dem "Grossen Kanton", was beides suspekt ist, drittens wurde das neue System zuerst in Zürich eingeführt, was ebenfalls suspekt ist. Dabei ist nicht alles schlecht, was aus Zürich kommt!
Kulturflaneur - 29. Mär, 22:23
Der "doppelte Pukelsheim"